Inklusionsunternehmen

Inklusionsbetriebe, definiert im § 215f SGB IX, sind Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes, welche 30-50% Mitarbeitende mit Schwerbehinderung beschäftigen. Alle Beschäftigten haben reguläre Arbeitsverträge, meistens unbefristete. Die Entlohnung erfolgt tariflich oder mindestens ortsüblich; sie liegt oft über dem gesetzlichen Mindestlohn. 2019 gab es in Deutschland 965 Betriebe mit ca. 30 Tausend Mitarbeitenden, davon 45% Menschen mit Schwerbehinderung. 

Die Betriebe werden unternehmerisch geführt und müssen wirtschaftlich arbeiten. Die Betriebe erhalten keine Subventionen, sondern nur solche gesetzlichen Nachteilsausgleiche, die auch anderen privaten Wirtschaftsbetrieben und öffentlichen Dienststellen bei der Beschäftigung dieses Personenkreises gewährt werden.

In der Praxis der Betriebe stellt der Spagat „Wirtschaftlichkeit“ und „inklusive Zielsetzungen“ eine Herausforderung für das Management dar. Die betriebliche Gesamtstruktur, Führungsprinzipien und z. B. auch die Organisation alltäglicher Produktionsprozesse müssen inklusionsgerecht erfolgen. Das Personalmanagement greift im Rahmen seiner Aufgaben auf Maßnahmen der arbeitsbegleitenden Betreuung und der betrieblichen Gesundheitsförderung zurück. 

Ziele des GATe Projektes

Inklusionsbetriebe sind seit 2018 gesetzlich zur betrieblichen Gesundheitsförderung verpflichtet. Ziel von GATe ist es eine wissenschaftlich evaluierte Handlungshilfe zur nachhaltigen Implementation einer betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) speziell für Inklusionsbetriebe zu erarbeiten. Dazu werden im Rahmen des Modellprojektes 9 ausgewählte Inklusionsbetriebe, sogenannte Pilotbetriebe, bei der Einführung und Etablierung eines betriebsindividuellen BGF Systems unterstützt. Die dabei gemachten inklusionsspezifischen Erfahrungen und Erkenntnisse werden im Projektverlauf wissenschaftlich begleitet und evaluiert, um diese anschließend der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.  

Das GATe Team unterstützt und berät die teilnehmenden Pilotbetriebe dabei über die gesamte Projektlaufzeit hinweg. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden und Personalverantwortlichen der Pilotbetriebe zudem dazu befähigt das System der betrieblichen Gesundheitsförderung auch nach Ablauf der Projektlaufzeit eigenständig fortführen zu können. Neben der betriebsindividuellen Beratung wird außerdem der kontinuierliche Austausch und die Vernetzung zwischen den teilnehmenden Inklusionsbetrieben durch das GATe Team gefördert. 

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